Das Reglement

Folgendes Reglement wurde vom Organisationskomitee erstellt und am 19. Dezember 2006 genehmigt. Bei Unklarheiten gilt die deutsche Version des Reglements.

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Inhaltsverzeichnis

1. Teilnahme
2. Versicherung
3. Allgemeine Regeln
4. Material
5. Klassierung
6. Umweltschutz
7. Preise

1. Teilnahme


1.1: Der Wettkampf wird als Einzelrennen ausgetragen.
Mindestalter: 15 Jahre.

1.2: eine Lizenz ist nicht obligatorisch (siehe Absatz 1.3).

1.3: Die drei Ersten jeder Kategorie müssen an der Preisverleihung des Rennens jeweils anwesend sein. Bei wichtigen und unvermeidlichen Verhinderungsgründen müssen die Organisatoren informiert werden.
Das nicht Respektieren der obenerwähnten Regeln kann zu Sanktionen oder zur Disqualifikation führen.

2. Versicherung


2.1: (Unfall)-Versicherung ist persönliche Sache jedes einzelnen Teilnehmers. Die Veranstalter lehnen jegliche Haftung ab. Es wird empfohlen, eine Versicherung für Hilfeleistungen von Helikopterunternehmungen abzuschliessen.

3. Allgemeine Regeln


3.1: Regeln des Schweizer Cups und der Schweizermeisterschaft:
  • Das vorgeschriebene Material muss während des ganzen Rennens mitgeführt werden.
  • Alle Rennläuferinnen tragen die Startnummer auf dem rechten Oberschenkel. Nummer und Sponsorenaufschrift müssen gut sichtbar sein! Der Organisator kann das Tragen einer zweiten Startnummer (zum Beispiel auf dem Rucksack) verlangen. Die Startnummern dürfen weder gerollt/gefaltet noch geschnitten werden. Der Organisator kann Startnummern nach dem Rennen zurückverlangen.
  • Das Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) ist gem. Anforderungen des Herstellers so nah wie möglich am Körper, unter oder in der Kleidung (an sicherem Ort) zu tragen. Es muss während dem ganzen Rennen auf "Senden" eingestellt sein. Der Rennläufer ist selbst verantwortlich für das einwandfreie Funktionieren des Gerätes
  • Ein Hilfsseil ist nach dem Startgelände erlaubt. Der Gebrauch des Seils ist für die Abfahrt und in den Laufabschnitten (inklusive Portage) verboten.
  • Der Läufer darf einen Kontrollposten erst verlassen, wenn es durch das Postenpersonal registriert wurde.
  • Ein eingeholter Läufer muss auf Verlangen die Spur freigeben.
  • Eine Läuferin oder ein Läufer in Schwierigkeiten kann selber aufgeben oder durch die Organisation aus dem Rennen genommen werden. Im Falle einer Aufgabe meldet sich der Läufer beim nächsten Kontrollposten und befolgt die Anweisungen der Rennleitung.
  • Alle Rennläuferinnen tragen einen Rucksack. (Das Tragen von zwei Rucksäcken pro Person ist untersagt.)
  • Jede andere Art von Unterstützung (inklusive Tempomacher) ist untersagt.
  • Ein defekter Ski oder Stock darf jederzeit ausgewechselt werden.
  • Alle Rennläufer sind angehalten der Streckenmarkierung so nah als möglich zu folgen. Das Nichtbefolgen hat die Disqualifikation zur Folge.
  • Alle Rennläuferinnen sind zur Hilfeleistung von verletzten oder sich in Gefahr befindenden Personen verpflichtet.
  • Wechselzonen sind ausschliesslich für Wettkämpfende und Kontrollposten reserviert.
  • Die Organisatoren können jederzeit Strecken- oder Programmänderungen vornehmen.
  • Nichtbefolgung des Reglements hat Sanktionen oder sogar die Disqualifikation zur Folge.
  • Proteste müssen schriftlich bis spätestens 30 Minuten nach Ankunft des Rennläufers bei der Rennjury eingereicht werden. Eine Gebühr von CHF 50.- muss hinterlegt werden. Diese Gebühr wird bei angenommenem Protest zurückerstattet.
  • Die Skitourenrennen unterliegen den Doping-Bestimmungen des SAC und von Swiss Olympic Association. Jede Athletin, die an einem Rennen teilnimmt (lizenziert oder nicht), akzeptiert diese Regeln und alle offiziell durchgeführten Kontrollen. Die offizielle Liste der verbotenen Wirkstoffe ist diejenige von www.antidoping.ch.

4. Material


4.1: Der technische Delegierte oder die Jury haben jederzeit das Recht, nicht adäquates oder defektes Material abzuweisen.

4.2: Grundmaterial (Karbon zugelassen) für Schweizer Cup und Schweizermeisterschaft:
Obligatorische Ausrüstung pro Person:
  • Ein Paar Ski Minimalbreite 60 mm und Stahlkanten auf 90% der Länge. Die Minimallänge der Skis ist:
    - Herren und Junioren 160 cm
    - Damen und Kadetten 150 cm
  • Die Skier sind mit einem beweglichen Fersenteil ausgestattet, das beim Aufstieg das Bewegen der Ferse zulässt und sie bei der Abfahrt fixiert. Die Bindung muss eine Seitwärts- und Frontalauslösung aufweisen./li>
  • Ein Paar alpine oder Langlauf-Skistöcke mit Minimum 25 mm Durchmesser und nichtmetallischen Stocktellern.
  • Die Skischuhe müssen über den Knöchel reichen. Die Sohlen (Typ Vibram) müssen mindestens 75% der Oberfläche der Schuhunterseite bedecken und das Profil muss mindestens 4 mm tief sein. Es müssen mindestens 8 Profile an der Ferse und 15 am Vorderteil der Sohle vorhanden sein. Mindestoberfläche der Profile: 1 cm2. Die Schuhe müssen steigeisentauglich sein und mindestens 2 Schnallen aufweisen. Der Gebrauch von Klebeband oder Ähnlichem zum Schliessen der Schuhe ist nicht erlaubt. Die Skischuhe dürfen keine Veränderung im Vergleich zum Herstellermodell aufweisen.
  • Minimalgewicht für die Skischuhe (Schale und Innenschuh trocken):
    - Herren und Junioren: 500 gr, das heisst 1000 gr das Paar
    - Damen und Kadetten: 450 gr, das heisst 900 gr das Paar
  • Ein Paar Antirutschfelle. Die Benützung von Klebeband oder Ähnlichem, das das Gleiten fördert, ist verboten. Die Felle müssen frei auf- und abgezogen werden können.
  • Ein Paar Handschuhe, die die ganze Hand bis zum Handgelenk bedecken und während dem gesamten Rennen getragen werden.
  • Ein Lawinenverschüttetensuchgerät LVS oder ARVA standardmässig EN 300718 (457 KHz).
4.3 Weiteres obligatorisches Material für den Schweizer Cup und die Schweizermeisterschaften (Karbon ist erlaubt):
  • Ein Rucksack: Er muss so gross sein, dass alles bei einem Rennen verlangte Material darin transportiert werden kann. Der Rucksack muss mit zwei Befestigungspunkten für die Fixierung der Skis ausgestattet sein (Portage).
  • Eine Schneeschaufel ab Fabrik ohne Veränderungen (minimale Oberfläche von 20 x 20 cm und ausgerüstet mit einem dem Gebrauch angepassten Griff). Die Bezeichnung "Schneeschaufel" wird vom Fabrikanten definiert. Plastikschaufeln sind verboten.
  • Eine Lawinensonde von mindestens 240 cm Länge und einem Durchmesser von mindestens 10 mm. Die Bezeichnung "Lawinensonde" ist vom Hersteller definiert.
  • Oberkörperbekleidung: dreischichtig in der Grösse des Teilnehmers
    - Eine Schicht lang- oder kurzarm je nach Wetter
    - Ein Skidress langarm
    - Eine winddichte atmungsaktive langarm Schicht
  • Unterkörperbekleidung: zweischichtige Beinbekleidung in der Grösse der Teilnehmerin
    - Ein Skidress oder eine Hose
    - Eine winddichte und atmungsaktive Schicht
  • Eine Sonnenbrille mit UV-Filter oder ein dem Helm angepasstes Visier.
  • Eine Überlebensdecke von 1.80 m2Oberfläche im Minimum. Die Bezeichnung "Überlebensdecke" ist vom Hersteller definiert. Der Teilnehmende ist für die Übereinstimmung des Produktes verantwortlich.
  • Ein Helm nach UIAA-Norm 106. Das Tragen mit geschlossenem Riemen während des ganzen Rennens ist obligatorisch.
  • Metall-Steigeisen müssen UIAA-zertifiziert sein (Norm 153) und 10 Spitzen aufweisen, wovon 2 vorne. Sie müssen in der Grösse des Teilnehmers eingestellt sein. Die Steigeisen müssen mit einer Sicherheitsschlinge (Schnellverschluss) ausgestattet sein. Im Rucksack müssen die Steigeisen Spitze an Spitze verstaut sein.
  • Ein Klettergurt nach UIAA Norm 105 ohne Veränderungen zum Herstellermodell.
  • Ein Klettersteigset (gebrauch in Via Ferrata) nach UIAA Norm 128.
  • 2 Karabinerhaken Typ K "Klettersteige" UIAA Norm 121.
  • Eine zusätzliche vierte thermische Kleiderschicht für den Oberkörper. Langarm, Primaloft 60 oder ähnliches.
  • Eine Kapuze, Mütze oder ähnliches.
  • Ein zweites Paar Handschuhe, atmungsaktiv und winddicht.
  • Eine funktionsfähige Stirnlampe.
  • Ein Eispickel, Minimallänge 50 cm, nach UIAA Norm 152.

5. Klassierung



5.1: Erstellt werden:
  • Eine Gesamtrangliste Scratch (Kategorien Senioren, Senioren I, Senioren II)
  • Eine Rangliste pro Kategorie:

Bezeichnung Alter Geburtsjahr
Juniorinnen 15-20 1997 - 1992
Damen Ab 21 1991 und älter
Junioren 15-20 1997 - 1992
Elite Junioren 21-23 1991 - 1989
Senioren 24-39 1988 - 1973
Senioren I 40-49 1972 - 1963
Senioren II Ab 50 1962 und älter
Funpop Ab 15 Keine

Die obige Tabelle gilt für die ganze Saison, auch für Rennen im Dezember des Vorjahres.
Spezialpreise werden an Wettkämpfende verteilt, welche an der Preisverteilung selbst anwesend sind!

6. Umweltschutz


Jede Sportlerin wird gebeten, zur Umwelt Sorge zu tragen und in der Natur keine Gegenstände (Becher, Flaschen, Verpackungen) ausserhalb der Verpflegungsposten zurückzulassen. Im Vergehensfalle führt dies zu Strafen oder Disqualifikation.

7. Preise


Alle Teilnehmer erhalten einen Naturalpreis An die Ersten drei jeder Kategorie werden zusätzlich Naturalpreise vergeben. Die Medaillengewinner müssen anwesend sein. Es werden keine Preise versandt.